Förderkredite ab 1,85 % effektiver Jahreszins für Ihren Neubau oder ab 0,01 % effektiver Jahreszins für Bestandssanierungen

Förderkredite und Zuschüsse für Ihren Neubau

Die neue Förderung "Klimafreundlicher Neubau  (KFN) — Nichtwohngebäude (299)" kann sofort beantragt werden. Im Rahmen dieses Zuschussprogramms erhalten Bauherren finanzielle Unterstützung für die Umsetzung energieeffizienter und umweltfreundlicher Bauprojekte im Bereich der Nichtwohngebäude. Das Hauptziel dieses Zuschusses besteht darin, den CO2-Ausstoß von Nichtwohngebäuden zu reduzieren und den Übergang zu einer klimaneutralen Bauweise zu fördern.

Das Wichtigste in Kürze:

• Förderkredit ab 1,85 % effektiver Jahreszins
• für Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland einschließlich Nebenkosten
• für die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
• für die Gebühren der Nachhaltigkeitszertifizierung
• bis zu 10 Mio. Euro Kredit je Vorhaben
• für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, alle anderen Investoren und Privatpersonen
• bis zu 30 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Konditionen
  • Zinssatz: ermittelt Bank anhand wirtschaftlicher Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten
  • Auszahlung: 100% des Kreditbetrags, in Summe/Teilbeträgen innerhalb 12 Monate nach Zusage abrufen, ab 13. Monat Berechnung Bereitstellungsprovision (0,15% pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag)
  • Rückzahlung: tilgungsfreie Anlaufzeit nur Zinszahlung, danach vierteljährliche Raten, Zahlung Vorfälligkeitsentschädigung (wenn Kredit vorzeitig zurückgezahlt), Teilrückzahlung nicht möglich
  • Sicherheiten: Finanzierungspartner vereinbart Art und Höhe
Wir informieren Sie ausführlich, begleiten Sie bei der Förderung, sprechen Sie uns gerne an.

Förderung für Bestandssanierungen

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) "Nichtwohngebäude - Kredit (263)", kann ab sofort beantragt werden. Bei Sanierung oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes. Der Zuschuss ist eine Fördermaßnahme, die darauf abzielt, energieeffiziente und nachhaltige Bauprojekte im Bereich der Nichtwohngebäude zu unterstützen. Durch diesen Zuschuss erhalten Bauherren finanzielle Unterstützung in Form eines Kredits, um den Bau oder die Sanierung von Nichtwohngebäuden auf eine umweltfreundliche und energieeffiziente Weise umzusetzen.

Das Wichtigste in Kürze:

• Förderkredit ab 0,01 % effektiver Jahreszins
• bis zu 10 Mio. Euro Kredit für ein Effizienzgebäude
• weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss (je besser die Effizienzgebäude-Stufe, desto höher ist der Tilgungszuschuss)
• zusätzliche Förderung möglich (z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung)
• für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Privatpersonen

Was wird gefördert?
  • Alle energetischen Maßnahmen (Verbesserung Effizienzgebäude-Stufe) inkl. Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen (Voraussetzung: Bauantrag/Bauanzeige liegt Zeitpunkt Antragstellung 5 Jahre zurück)
  • Sanierung von Baudenkmalen
  • Zusätzliche Förderung für: notwendige Fachplanung und Baubegleitung (Energieeffizienz-Experte) sowie akustische Fachplanung (Akustiker) + Nachhaltigkeitszertifizierung QNG
Konditionen
  • Zinssatz: ermittelt die Bank anhand wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Sicherheiten
  • Kredithöhe, Tilgungszuschuss: förderfähige Kosten (max. Kreditbetrag für Effizienzgebäude) orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes (je besser Effizienzgebäude-Stufe nach Sanierung, desto höher Tilgungszuschuss)
  • Auszahlung: in Gesamtsumme/Teilbeträgen, 12 Monate Zeit (danach automatische Verlängerung der Abruffrist um jew. 6 Monate auf max. 36 Monate), ab 13. Monat Berechnung Bereitstellungsprovision
  • Rückzahlung: Zahlung Vorfälligkeitsentschädigung (wenn Kredit vorzeitig zurückgezahlt), Teilrückzahlung nicht möglich
  • Sicherheiten: Finanzierungspartner vereinbart Art und Höhe
Wir informieren Sie ausführlich, begleiten Sie bei der Förderung, sprechen Sie uns gerne an.